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Für An- und Zugehörige im KRD*

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Für An- und Zugehörige im KRD*

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Steffen als Speaker einladen

*Wir weisen darauf hin, daß Sie für die Dauer der Staatszugehörigkeit im Königreich Deutschland sowie eines damit verbundenen möglichen Austausches zwischen den Mitgliedern innerhalb der Vereinigung (Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, Austauschmittel) inkl. einer evtl. Gewähr, mindestens eine temporäre Zugehörigkeit zum Gemeinwohlstaat Königreich Deutschland (KRD) besitzen. Sie nutzen damit die Verfassung, Gesetze und die Gerichtsbarkeit des Königreich Deutschland entsprechend der Rechtewahl gemäß Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO, die Sie bei rechtlichen Streitigkeiten erstrangig zu wählen haben. Es entstehen keine weiteren Rechte, Pflichten und Kosten.

Nutzungsbedingungen

Liebe/r Interessierte/r an Unserer Internetseite,
aus rechtlichen Gründen wollen Wir über das Folgende zur Kenntnisnahme auf­klären:

Dieses Angebot richtet sich nur an Zugehörige und Staatsangehörige des Königreich Deutschland, wobei eine Zugehörigkeit hier erworben werden kann. Das Königreich Deutschland ist eine Vereinigung, welche als völkerrechtli­che Weltanschauungsgemeinschaft aus dem Staat Königreich Deutschland als Völker­rechtssubjekt, dem nicht eingetragenen Verein Königreich Deutschland mit Sitz im Königreich Deutschland und der Stiftung König­reich Deutschland, vertreten durch den Treuhänder, Wir, Peter l., König von Deutschland, Menschensohn des Horst und der Erika aus dem Hause Fitzek, besteht.

Auf Unserer Internetseite gilt das Recht der Verfassung der völkerrecht­lichen Vereinigung Königreich Deutschland in Verbindung mit Unseren Ge­setzen.
Diese Bestimmungen sind auch für Personen der Bundesrepublik gemäß Art. 1, 24 (2), 25 Grundgesetz (GG), § 24 Zivilprozessordnung (ZPO), Art. 2 Überleitungs­vertrag (ÜLV), Art. 9 UN-Res. 56/83, Art. 73 UN-Charta, Art. 1, 6, 9 genfer Abkomm­en vorrangig anzuwenden.

Mit deiner Zustimmung bestätigst du, dies gelesen und verstanden zu ha­ben, eine gültige Zugehörigkeit oder Staatsangehörigkeit im Königreich Deutschland be­gründen zu wollen oder schon innezuhaben sowie die Annahme des hier gel­tenden Rechtes und seiner hiermit vereinbarten Bestimmungen. Des Weiteren er­klärst du für die Zeit deines Besuches auf dieser Seite mindes­tens deine tempo­räre Zugehörigkeit in der Vereinigung Königreich Deutschland, welche du in Be­zug auf vorliegende Vereinbarung zur Nut­zung Unseres Angebotes unwiderruflich und dauerhaft annimmst.
Hieraus entstehen dir k e i n e weiteren Rechte und Pflichten.

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Alle f r e i w i l l i g hinterlegten Angaben werden nur im Rahmen der rechtlichen Bezie­hung mit dem Königreich Deutschland verwendet.

Sehr wichtig:

O h n e deine ausdrückliche Zu- oder Angehörigkeit ist der Zugang sowie jegliche Nutzung der Internetseite der Vereinigung Königreich Deutschland ausdrücklich

u n t e r s a g t.

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